Technik kompakt
Hier beantwortet die Initiative pik (Parkett im Klebeverbund) Fragen, die sich rund um vollflächig geklebtes Parkett drehen. Die Fragen und Antworten werden von Vertretern von Handwerk und Industrie gemeinsam erarbeitet.
Fragen zur TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe)
Was regelt die Gefahrstoffverordnung?
Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung –GefStoffV) regelt das Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen zum Schutz der Beschäftigten und anderen Personen vor Gefährdung ihrer Gesundheit. Zudem dient sie dem Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen. Sie wurde von der Bundesregierung erlassen und ist eine Rechtsverordnung des Gesetzes zum Schutz von gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz). Mit der am 1.1.2005 in Kraft getretenen Verordnung wurde u.a. die EU Richtlinie 98/24/EG umge- setzt.
Wer erstellt die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)?
Die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) werden von dem AGS (Ausschuss für Gefahrstoffe) erstellt. Dieser Ausschuss wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit berufen. Zu den Aufgaben gehört u.a.
● Regeln und gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu ermitteln, die dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene entsprechen, einschließlich Einstufung und Kennzeichnung der Gefahrstoffe,
● Regeln zu ermitteln, wie die in der Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können.
Der Ausschuss hat für den Bereich Bodenbeläge, Parkett- und Holzfußböden zwei Arbeitskreise berufen, die die entsprechenden TRGS erarbeitet haben und aktualisieren. In den Arbeitskreisen arbeiten u.a. die Rohstofflieferanten, Hersteller von Versiegelungsmitteln (CTA) und Klebern (TKB), der Verband der Deutschen Parkettindustrie (VDP) und der Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik (ZVP) mit. Weiterhin die IG BAU, Vertreter der Länder und der Berufsgenossenschaften.
Für die Oberflächenbehandlung gilt die TRGS 617 „Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden“, für die Verklebung von Bodenbelägen, Parkett- und Holzfußböden die TRGS 610 „Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich“.
Ist die Gefahrstoffverordnung zwingend einzuhal- ten bzw. welche Rechtsfolgen ergeben sich für den
Parkettleger bei einem Verstoß gegen die Verordnung?
Die Gefahrstoffverordnung ist ein Bestandteil des Chemikaliengesetzes und daher zwingend einzuhalten. Das Chemikaliengesetz sieht bei Verstößen – je nach Schwere – entweder ein Bußgeld oder aber auch Strafen vor. So kann eine Baustelle bei einem Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung stillgelegt werden. Wird z. B. beim Einsatz stark lösemittelhaltiger Klebstoffe ohne den Einsatz einer starken Absaugung oder eines Atemschutzes gearbeitet, muss im Prinzip die Arbeit eingestellt werden.